Logo Kanton Bern / Canton de BerneRegierungsstatthalterämter

Gastgewerbe

Die Gastgewerbegesetzgebung regelt die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit alkoholischen Getränken. Sie dient der Sicherheit, dem Konsumentenschutz, dem Schutz der Gesundheit sowie der Nachbarschaft und soll den Alkoholmissbrauch bekämpfen sowie die Qualität des Gastgewerbes fördern.

Gastgewerbliche Einzelbewilligungen und Betriebsbewilligungen digital beantragen

Gastgewerbliche Einzelbewilligungen können in den meisten Gemeinden im Kanton Bern digital beantragt werden. Nutzen Sie hierfür das digitale Gesuchsformular.

Zum digitalen Gesuchsformular Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Zudem hat der Pilotbetrieb für das digitale Gesuchsformular Betriebsbewilligung Gastgewerbe gestartet. Folgende Gemeinden machen mit:

  • Adelboden
  • Spiez
  • Thun
  • Steffisburg
  • Münsingen
  • Köniz

Wenn sich der Gastgewerbebetrieb in einem der obengenannten Gemeinden befindet, bitten wir Sie, das digitale Gesuchsformular zu verwenden.

Zum digitalen Gesuchsformular Betriebsbewilligung Gastgewerbe

Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern

Im Kanton Bern sind zehn Regierungsstatthalterämter tätig. Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Regierungsstatthalteramt.

Seite teilen